Hausordnung

  • Körnerplatzschule Kl. 5-6
  • Hauptstandort Kl. 7-12

Das Zusammenleben und Zusammenarbeiten vieler Menschen ist nur auf Grundlage einer von allen anerkannten Ordnung möglich.

Von allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie unsere Schule jederzeit in der Öffentlichkeit angemessen vertreten.

Jeder ist verpflichtet, sich höflich zu benehmen, Lärm zu vermeiden, Außenanlagen, Räume, Inventar und Lehrmittel pfleglich zu behandeln, sich und andere nicht zu gefährden und die Hausordnung unserer Schule einzuhalten.

Diese Hausordnung gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gäste und Fremdnutzer dieser Schule.

In den Fachkabinetten, in der Sporthalle und im Schulclub gelten besondere Benutzerordnungen.

Allgemeine Ordnungsregeln

Der Umgang miteinander ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Respekt geprägt.
Das Rauchen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
Besitz, Handel und Konsum von Alkohol und Drogen ist verboten. Dies betrifft ebenso den Besitz und die Benutzung von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
Der Besitz und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden und pornografischen Materialien, Videos und Filmen ist verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Foto- und Filmaufnahmen während des Unterrichts sind verboten. Generell ist bei Foto- und Filmaufnahmen das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Verunglimpfungen und Mobbing von Schülern oder Lehrern, z.B. in sozialen Netzwerken werden disziplinarisch und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt.
Veröffentlichungen im Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung und dürfen keine parteipolitischen, verfassungswidrigen, rassistischen und beleidigenden Inhalte haben.
Werbung ist nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
Fundsachen werden beim Hausmeister oder der Sekretärin abgegeben, wenn der/die Besitzer/in des Fundstückes nicht bekannt ist.
Beschädigungen des Schuleigentums sind den Lehrkräften unverzüglich mitzuteilen. Für schuldhafte Beschädigungen fremden Eigentums haftet der Verursacher.
Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Das Verhalten bei Feuer und Havarien in der Schule regelt die Alarmordnung und die Brandschutzordnung. Die Fluchtwege sind durch Aushang bekannt und entsprechend gekennzeichnet.
Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat oder bei den aufsichtsführenden Lehrkräften anmelden.

Verhalten während des Unterrichtes,

in den Pausen und in Freistunden

Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht und gewährleisten ihre Arbeitsbereitschaft. Ab dem Vorklingeln halten sie sich in ihren Unterrichtsräumen auf.Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft informiert die Klasse nach 10 Minuten die Schulleitung bzw. das Sekretariat.Die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sind für die Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen, in den Schulgebäuden und auf dem Schulhof mitverantwortlich.Das Öffnen der Fenster ist nur nach Anweisung der Lehrkräfte gestattet.Beim Verlassen des Raumes sind die Fenster zu schließen und das Licht im Raum zu löschen.Während des Unterrichtstages unterliegen die Schülerinnen und Schüler der Aufsichtspflicht der Schule. Sie halten sich deshalb grundsätzlich auf dem Schulgelände auf. Sportliche Aktivitäten auf dem Schulhof sind im Grundsatz nur an den dafür vorgesehenen Stellen und zu den festgelegten Zeiten, in der Regel vor und nach dem Unterricht und während der Hofpausen, gestattet.Handys auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sind ausgeschalten in der Schultasche aufzubewahren. Bei Verlust wird keine Haftung übernommen.

Verhalten vor und nach dem Unterricht

Ab 7.00 Uhr ist die Körnerplatzschule für unsere Schülerinnen und Schülern geöffnet. Die Aufsicht der Lehrer beginnt 07.10 Uhr.Fahrräder können am Fahrradständer auf dem Schulhof abgestellt werden und müssen gesichert werden. Auf dem Schulgelände wird das Fahrrad geschoben.Nutzung von Räumen außerhalb der Unterrichtszeit bedürfen der Zustimmung der Schulleitung und sind im Sekretariat anzumelden.Schultaschen müssen in die Unterrichtsräume mitgenommen werden und ebenso wie Wertsachen und Geld unter ständiger persönlicher Aufsicht verbleiben.

Döbeln, 24.06.2015 (aktualisiert am 15.02.2019)

gez. Schulleiter gez. Elternsprecherin gez. Schülersprecher

zur Hausordnung für das Lessing-Gymnasium Döbeln

zu 1.2 Rauchen
Durch die Beschlussfassung des Projektes "Rauchfreie Schule" ist das Rauchen im gesamten schulischen Bereich nicht gestattet.

zu 2.2 Ordnung und Sauberkeit
Nach jeder Unterrichtsstunde ist von der jeweiligen Klasse das Zimmer im ordentlichen Zustand zu verlassen.
Nach der letzten Stunde im Raum sind auch noch die Stühle hoch zu stellen.
Bei Bedarf sind die Zimmer auszukehren.
Lehrkräften/Fachschaften werden Raumverantwortlichkeiten zugeordnet.
Klassen und Kursen kann die Verantwortung für Räume, Flächen u. a. übertragen werden.

zu 2.4 Aufenthalt während der Frei- und Ausfallstunden und in der Mittagspause
Schülerinnen und Schüler begeben sich in den Frei- und Ausfallstunden in aller Regel in den Unterrichtsraum der Ausfallstunde.

zu 2.5 Präzisierung für die Schulhofnutzung
Ball- und Bewegungsspiele sind auf dem Hof an den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Dabei sind mit großer Rücksicht Belästigungen und Gefährdungen zu vermeiden und die Interessen und Bedürfnisse der anderen zu respektieren.
(Softball, Frisbee, Seile, ... auf dem gesamten Hof, aber nicht auf den Grünflächen / Tischtennis, Basketball, Volleyball, Fußball -nicht Bolzen-, ... an den dafür ausgewiesenen Flächen)

Das Zusammenleben und Zusammenarbeiten vieler Menschen ist nur auf Grundlage einer von allen anerkannten Ordnung möglich.

Von allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern wird erwartet, dass sie unsere Schule jederzeit in der Öffentlichkeit angemessen vertreten.

Jeder ist verpflichtet, sich höflich zu benehmen, Lärm zu vermeiden, Außenanlagen, Räume, Inventar und Lehrmittel pfleglich zu behandeln, sich und andere nicht zu gefährden und die Hausordnung unserer Schule einzuhalten.

Diese Hausordnung gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter, Gäste und Fremdnutzer dieser Schule.

In den Fachkabinetten und in der Sporthalle gelten besondere Benutzerordnungen.

Allgemeine Ordnungsregeln

Der Umgang miteinander ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Respekt geprägt.
Das Rauchen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
Besitz, Handel und Konsum von Alkohol und Drogen ist verboten. Dies betrifft ebenso den Besitz und die Benutzung von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
Der Besitz und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden und pornografischen Materialien, Videos und Filmen ist verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Foto- und Filmaufnahmen während des Unterrichts sind verboten. Generell ist bei Foto- und Filmaufnahmen das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Verunglimpfungen und Mobbing von Schülern oder Lehrern, z.B. in sozialen Netzwerken werden disziplinarisch und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt.
Veröffentlichungen im Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung und dürfen keine parteipolitischen, verfassungswidrigen, rassistischen und beleidigenden Inhalte haben.
Werbung ist nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
Fundsachen werden beim Hausmeister oder der Sekretärin abgegeben, wenn der/die Besitzer/in des Fundstückes nicht bekannt ist.
Beschädigungen des Schuleigentums sind den Lehrkräften unverzüglich mitzuteilen. Für schuldhafte Beschädigungen fremden Eigentums haftet der Verursacher.
Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Das Verhalten bei Feuer und Havarien in der Schule regelt die Alarmordnung und die Brandschutzordnung. Die Fluchtwege sind durch Aushang bekannt und entsprechend gekennzeichnet.
Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat oder bei den aufsichtsführenden Lehrkräften anmelden.

Verhalten während des Unterrichtes,

in den Pausen und in Freistunden

Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht und gewährleisten ihre Arbeitsbereitschaft. Ab dem Vorklingeln halten sie sich in ihren Unterrichtsräumen auf.Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft informiert die Klasse nach 10 Minuten die Schulleitung bzw. das Sekretariat.Die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sind für die Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen, in den Schulgebäuden und auf dem Schulhof mitverantwortlich.Das Öffnen der Fenster ist nur nach Anweisung der Lehrkräfte gestattet.Beim Verlassen des Raumes sind die Fenster zu schließen und das Licht im Raum zu löschen.Während des Unterrichtstages unterliegen die Schülerinnen und Schüler der Aufsichtspflicht der Schule. Sie halten sich deshalb grundsätzlich auf dem Schulgelände auf. Ausnahmen und Präzisierungen für die Mittagspause, für Frei- und Ausfallstunden sind altersabhängig möglich.Sportliche Aktivitäten auf dem Schulhof sind im Grundsatz nur an den dafür vorgesehenen Stellen und zu den festgelegten Zeiten, in der Regel vor und nach dem Unterricht und während der Hofpausen, gestattet.Handys sind während des Unterrichts ausgeschalten in der Schultasche aufzubewahren. Bei Verlust wird keine Haftung übernommen

Verhalten vor und nach dem Unterricht

Ab 7.00 Uhr stehen den Schülerinnen und Schülern die Unterrichtsräume und ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten können vereinbart werden.Fahrräder können am Fahrradständer auf dem Schulhof abgestellt werden und müssen gesichert werden. Das Fahren auf dem Schulgelände erfolgt rücksichtsvoll und im Schritttempo.Mopeds, Motorräder und Autos der Schülerinnen und Schüler können auf dem Parkplatz vor der Schule, die der Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Parkplatz hinter dem Kunstgebäude abgestellt werden. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen hinter der Stadtsporthalle. Die Feuerwehrzufahrt und der Fluchtweg sind ständig freizuhalten.Nutzung von Räumen außerhalb der Unterrichtszeit bedürfen der Zustimmung der Schulleitung und sind im Sekretariat anzumelden.Schultaschen müssen in die Unterrichtsräume mitgenommen werden und ebenso wie Wertsachen, Geld und Kleidungsstücke unter ständiger persönlicher Aufsicht verbleiben.

Döbeln, 24.06.2015 (aktualisiert am 15.02.2019)

gez. Schulleiter gez. Elternsprecherin gez. Schülersprecher

zur Hausordnung für das Lessing-Gymnasium Döbeln

zu 1.2 Rauchen
Durch die Beschlussfassung des Projektes "Rauchfreie Schule" ist das Rauchen im gesamten schulischen Bereich nicht gestattet.

zu 2.2 Ordnung und Sauberkeit
Nach jeder Unterrichtsstunde ist von der jeweiligen Klasse das Zimmer im ordentlichen Zustand zu verlassen.
Nach der letzten Stunde im Raum sind auch noch die Stühle hoch zu stellen.
Bei Bedarf sind die Zimmer auszukehren.
Lehrkräften/Fachschaften werden Raumverantwortlichkeiten zugeordnet.
Klassen und Kursen kann die Verantwortung für Räume, Flächen u. a. übertragen werden.

zu 2.4 Aufenthalt während der Frei- und Ausfallstunden und in der Mittagspause
Schülerinnen und Schüler begeben sich in den Frei- und Ausfallstunden in aller Regel in den Unterrichtsraum der Ausfallstunde.

zu 2.5 Präzisierung für die Schulhofnutzung
Ball- und Bewegungsspiele sind auf dem Hof an den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Dabei sind mit großer Rücksicht Belästigungen und Gefährdungen zu vermeiden und die Interessen und Bedürfnisse der anderen zu respektieren.
(Softball, Frisbee, Seile, ... auf dem gesamten Hof, aber nicht auf den Grünflächen / Tischtennis, Basketball, Volleyball, Fußball -nicht Bolzen-, ... an den dafür ausgewiesenen Flächen)

Für die Klassenstufen 5 und 6:
Anschrift: 04720 Döbeln, Körnerplatz 20
Sekretariat: Frau Rudolf
Tel.: 03431-725960
Fax.: 03431-7259620
E-Mail: sekretariatkp@lgd.de

Für die Klassenstufen 7 bis 12:
Anschrift: 04720 Döbeln, Straße des Friedens 9
Sekretariat: Frau Griebenow
Tel.: 03431-57830
Fax.: 03431-578332
E-Mail: sekretariat@lgd.de

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